Klasse D1 (21 Jahre)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Einschluss: –

Klasse D1E (21 Jahre)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Preise

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse D1
  • Einschluss: –

Klasse D (21 Jahre)

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Einschluss: –

Klasse DE (21 Jahre)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse D
  • Einschluss: –